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   VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991   

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https://dejure.org/2015,4770
VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991 (https://dejure.org/2015,4770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991 (https://dejure.org/2015,4770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2015 - 11 ZB 14.1991 (https://dejure.org/2015,4770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Lärmschutz; Beweisantrag; Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen Lärmschutzes

  • rewis.io

    Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Lärms

  • ra.de
  • RA Kotz

    Lärmbelastung - Anspruch auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen Lärmschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen Lärmschutzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen Lärmschutzes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991
    Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2366

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen; Lärmschutz;

    Umgekehrt kommt jedoch bei Immissionswerten oberhalb dieser Grenzwerte eine Überschreitung der straßenverkehrsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle in Betracht mit der Folge, dass die Straßenverkehrsbehörde unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden hat (BayVGH, U.v. 11.5.1999 - 11 B 97.695 - juris Rn. 33, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 25 ff., B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18, B.v. 10.3.2015 - 11 ZB 14.1910 und 11 ZB 14.1991 - juris Rn. 8; vgl. auch HessVGH, U.v. 19.2.2014 - 2 A 1465.13 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1910

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung

    Diese hat das Bauamt ausweislich der übermittelten Vorgänge im Parallelverfahren (11 ZB 14.1991) auf Anforderung des Landratsamts vom 23. Dezember 2013 auf der Basis der "Verkehrsmengenkarte" aus dem Jahr 2010 erstellt und dem Landratsamt am 7. Januar 2014 übermittelt.
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